Nach der im Jahr 2007 in Kraft getretenen REACH-Verordnung bedürfen alle Stoffe, die in einer Menge von mehr als 1 t/Jahr in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, einer Registrierung.
Dies gilt ebenfalls für Stoffe in Zubereitungen und – unter bestimmten Bestimmungen – auch in Erzeugnissen.
Die Corodur Verschleiss-Schutz GmbH gilt, gemäß der REACH-Verordnung als nachgeschalteter Anwender (Downstream-User).